Busreisen nach Frankreich
Ganz egal ob die duftenden Lavendelfeldern der Provence, die romantischen Flussläufe entlang der Seine, die spektakulären Küsten der Bretagne, die mondänen Ferienorte am Mittelmeer oder die Stadt der Liebe Paris – Frankreich ist als Reiseland unglaublich vielfältig und begeistert seine Besucher – ganz besonders auch kulinarisch!
Aktuelle Carreisen nach Frankreich
Das sagen unsere Kunden
Informationen über Ihre Reise nach Frankreich
Für die Einreise nach Frankreich benötigen Schweizer Bürger eine gültige ID oder einen weniger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass. Alle Kinder, die bisher im Reisepass der Eltern eingetragen waren, benötigen seit Juni 2012 einen eigenen Ausweis. Dies gilt europaweit. Staatsangehörige anderer Länder können sich bei uns nach den Adressen der zuständigen Konsulate oder nach den gültigen Bestimmungen erkundigen. Für die rechtzeitige Beschaffung und Prüfung der Reisepapiere sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich.
Die Reiseversicherung wurde Ihnen in Rechnung gestellt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben. Mehr nformationen erhalten Sie bei der Europäischen Reiseversicherungs AG unter www.erv.ch oder bei uns. Prüfen Sie auch den Deckungsumfang mit Ihrer Krankenkasse für medizinische Leistungen im (sehr teuren) Ausland. Gegebenenfalls sollten Sie eine zusätzliche Abdeckung (inkl. für Kostengutsprachen etc.) für die Dauer Ihrer Ferien abschliessen. Eine Rega-Gönnerschaft stellt keine Reiseversicherung dar.
Für die Einfuhr von Waren in die Schweiz gilt für den privaten Gebrauch eine Obergrenze von CHF 300.- pro erwachsene Person. Zollfrei können eingeführt werden: 250 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak; Alkohol bis max.18 % Vol. fünf Liter, bzw. über 18 % Vol. ein Liter. Zusätzliche wichtige Details finden Sie unter bazg.admin.ch. Es ist aus logistischen Gründen nicht möglich, Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Zoll abstempeln zu lassen. Ausnahme: deklarierte Shoppingreisen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG gibt auf seiner Website www.bag.admin.ch aufschlussreiche Informationen zur Umgehung von Risiken und Ansteckungen in den Reiseländern. Beachten Sie bitte diese einschlägigen Hinweise, auch die Reisehinweise auf www.eda.admin.ch.
Schweizerische Botschaft /Ambassade de Suisse
142, rue de Grenelle
F-75007 Paris
Telefon: +33 1 49 55 67 00
Fax: +33 1 49 55 67 67
www.eda.admin.ch
Schweizer Konsulate befinden sich in den grösseren Städten.
Die Währung ist der Euro. Gängige Kreditkarten werden überall akzeptiert; mit Maestro/EC-Karten ist an den Bankomaten Geldbezug möglich. Für den Geldwechsel empfehlen wir, ausschliesslich offizielle Wechselschalter zu benützen. Es kann eine Gebühr erhoben werden. Bei der Ein- und Ausfuhr von Beträgen über EUR 10‘000.- oder Gegenwert besteht die Deklarationspflicht. Auf dem Flohmarkt dürfen (sollten) Preise verhandelt werden.
Die Ländervorwahl für Anrufe nach der Schweiz lautet +41, für Anrufe nach Frankreich +33. Die Notfallnummern lauten: Polizei (Police) 17; Feuerwehr (Pompiers) 18. Die allgemeine Notfallnummer ist 112; für Anrufe vom Mobiltelefon mit Vorwahl (+33) 112.
Wissenswertes über Frankreich
Hauptstadt: Paris
Fläche: 547‘026 km2 (ohne Überseegebiete), somit ist Frankreich flächenmässig 13 Mal so gross wie die Schweiz
Das Land zählt 66,6 Mio. Einwohner, 2,25 Mio. davon leben in der Hauptstadt Paris. Frankreich ist in 101 Départements unterteilt, von denen 96 in Europa und 5 in Übersee liegen. Das EU-Land grenzt an die Schweiz, an Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und Andorra. Ausserdem umgibt es das Fürstentum Monaco.
Die Amtssprache in der Republik Frankreich ist Französisch. Regional werden auch Lokalsprachen angewendet, zum Beispiel Elsässisch, Baskisch, Bretonisch, Katalanisch, Korsisch und Provenzalisch.
Die Konsumationsrechnungen enthalten eine Servicepauschale von 10 bis 15 %. Bei Zufriedenheit sind 2 bis 3 Euro extra zusätzlich willkommen. Auch Taxifahrer und Zimmermädchen freuen sich über ein kleines Trinkgeld.
Das Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Büros, Kinos und Restaurants grundsätzlich verboten.
Geschäfte an Werktagen von frühestens 09.00 bis spätestens 20.00 Uhr, samstags bis 19.00 Uhr. Banken wochentags von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr.
230 Volt. Dreipolige Stecker und Buchsen. Zweipol-Flachstecker aus der Schweiz passen in die Buchse; zu empfehlen ist dennoch ein allgemeiner Universal-Zwischenstecker, der Ihnen auch auf weiteren Reisen nützlich ist.
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