Busreisen nach Luxemburg
Erhalten Sie hier eine Übersicht über aktuelle Busreisen nach Luxemburg, sowie weiter unten diverse Tipps rund um das Reisen.
Aktuelle Carreisen nach Luxemburg
Das sagen unsere Kunden
Informationen über Ihre Reise nach Luxemburg
Für die Einreise nach Luxemburg für einen Aufenthalt von maximal drei Monaten gilt die Personenfreizügigkeit. Um sich auf Verlangen ausweisen zu können, benötigen Schweizer Bürger eine gültige ID oder einen weniger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass. Alle Kinder, die bisher im Reisepass der Eltern eingetragen waren, benötigen seit Juni 2012 einen eigenen Ausweis. Dies gilt europaweit. Staatsangehörige anderer Länder können sich bei uns nach den Adressen der zuständigen Konsulate oder nach den gültigen Bestimmungen erkundigen. Für die rechtzeitige Beschaffung und Prüfung der Reisepapiere sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich.
Die Reiseversicherung wurde Ihnen in Rechnung gestellt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Europäischen Reiseversicherungs AG unter www.erv.ch oder bei uns. Prüfen Sie auch den Deckungsumfang mit Ihrer Krankenkasse für medizinische Leistungen im (sehr teuren) Ausland. Gegebenenfalls sollten Sie eine zusätzliche Abdeckung (inkl. für Kostengutsprachen etc.) für die Dauer Ihrer Ferien abschliessen. Eine Rega-Gönnerschaft stellt keine Reiseversicherung dar.
Für die Einfuhr von Waren in die Schweiz gilt für den privaten Gebrauch eine Obergrenze von Fr. 300.- pro erwachsene Person. Zollfrei können weiter eingeführt werden: 250 Zigaretten oder 250 g Tabak; Alkohol bis 18 %vol. fünf Liter, bzw. über 18 %vol. ein Liter. Details finden Sie unter: bazg.admin.ch. Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Zoll stempeln zu lassen (Ausnahme: deklarierte Shoppingreisen). Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich. Ein- und Ausfuhr von Euro und Fremdwährung sind unbeschränkt; aber über Euro 10‘000.- oder Gegenwert gilt die Deklarationspflicht.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG gibt auf seiner Website www.bag.admin.ch aufschlussreiche Informationen zur Umgehung von Risiken und Ansteckungen in den Reiseländern. Beachten Sie bitte diese einschlägigen Hinweise, auch die Reisehinweise auf www.eda.admin.ch.
Schweizerische Botschaft /
Ambassade de Suisse
Forum Royal
25A, Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
Telefon: +352 22 74 741
Fax: +352 22 74 74 20
[email protected]
Konsularische Vertretung der Schweiz / Regionales Konsularcenter Benelux
c/o Swiss Embassy
Lange Voorhout 42
NL-2514 EE Den Haag
Telefon: +31 70 364 28 31 / 32
Fax: +31 70 356 12 38
[email protected]
Die Währung ist der Euro. Gängige Kreditkarten werden überall akzeptiert; mit Maestro/EC-Karten ist an den Bankomaten Geldbezug möglich. Für den Geldwechsel empfehlen wir, ausschliesslich offizielle Wechselschalter zu benützen, es kann eine Gebühr erhoben werden. Bei der Ein- und Ausfuhr von Beträgen über EUR 10‘000.- oder Gegenwert besteht die Deklarationspflicht.
Die Ländervorwahl für Anrufe nach der Schweiz lautet +41, für Anrufe nach Luxemburg +352. Die allgemeine Notfallnummer lautet 112, ohne Vorwahl (Polizei auch 113).
Wissenswertes über Luxemburg
Hauptstadt: Luxemburg
Die Landesfläche beträgt 2‘586 km2, damit ist Luxemburg fast 16 Mal kleiner als die Schweiz.
Das Land ist Mitglied der EU und der NATO und zählt ca. 543‘000 Einwohner. Luxemburg grenzt an Deutschland, Frankreich und Belgien und bildet einen Bestandteil der Benelux-Staaten.
Luxemburg ist eine konstitutionelle Monarchie in einer parlamentarischen Demokratie. Die drei Amtssprachen sind Französisch, Deutsch und Luxemburgisch (Letzeburgisch).
Die Faustregel bei den Servicegeldern in Luxemburg heisst: man sollte bei Zufriedenheit eine Anerkennung in der Höhe von 10 – 15 % auf den Konsumations-, beziehungsweise ca. 10 % auf den Taxi Fahrpreis aufaddieren. Auch das Zimmermädchen im Hotel freut sich sehr über ein Trinkgeld.
Das Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Büros, Geschäften, Kinos und Restaurants grundsätzlich verboten.
Geschäfte an Werk- und Samstagen von frühestens 8.30 (montags ab 14.00 Uhr) bis spätestens 18.30 Uhr. Banken wochentags von 08.30 bis 16.00 Uhr.
230 Volt, 50 Hertz. Dreipolige Stecker und Buchsen. Zweipol-Flachstecker aus der Schweiz passen in die Buchse; zu empfehlen ist dennoch ein Universal-Zwischenstecker, der Ihnen auch auf weiteren Reisen nützlich ist.
Reiseberichte
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Reisedatum: 14. - 17. September 2018
Reisebericht von Roswitha Gassmann
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Luxemburg – Stadt, Land, Bahn & Fluss
Reisedatum: 19. -22. Mai 2017
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